Nachrichten über Falun Dafa und die Verfolgung in China

Zweites Frauengefängnis in Yunnan: Foltermethoden und strenge Disziplin

Seit Beginn der Verfolgung von Falun Dafa im Juli 1999 ist das Zweite Frauengefängnis von Yunnan, das ursprünglich für Straftäterinnen gedacht war, ein Ort, an dem weibliche Falun-Dafa-Praktizierende inhaftiert und gefoltert werden. Sie sind dort interniert, weil sie das in der Verfassung verankertes Recht auf Glaubensfreiheit ausgeübt haben.

Alle Praktizierenden, die sich bei Ankunft im Gefängnis weigern, ihren Glauben aufzugeben, werden auf unterschiedliche Weise bestraft. Manche bleiben langzeitig in Isolationshaft oder werden „strenger Disziplin“ unterworfen. Dazu gehören Elektroschocks mit Hochspannungsschlagstöcken, das Anlegen von Zwangsjacken, Gehirnwäsche durch extrem laute Propaganda, Spritzen von nervenschädigten Medikamenten, Zwangsernährung, stundenlange Zwangsarbeit, langes Stillsitzen auf einem winzigen Hocker sowie das Zugangsverbot zu Wasser zum Waschen und Duschen oder zu den Toiletten.

Nach den neuesten Minghui vorliegenden Informationen wurden in den vergangenen 22 Jahren der Verfolgung im Zweiten Frauengefängnis von Yunnan über 300 Praktizierende inhaftiert. Von ihnen waren über 250 zeitweise in Isolationshaft und/oder „strenger Disziplin“ unterworfen. Bislang sind 14 Praktizierende verstorben – fünf im Gefängnis und sechs kurz nach ihrer Freilassung. Letztere konnten sich von den gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die sie in diesem Gefängnis erlitten hatten, nicht mehr erholen.

Es folgt eine Zusammenfassung über Foltermethoden.

Täglich 16 Stunden auf einem winzigen Hocker sitzen

Jeden Tag stundenlang stillzusitzen, behindert die Blutzirkulation und den Stoffwechsel. Es führt zu langfristigen Problemen, sodass Organe geschädigt werden.

Praktizierende, die in Isolationshaft waren oder „strenger Disziplin“ unterworfen wurden, mussten täglich 16 Stunden lang regungslos auf einem kleinen Hocker oder einem Bettbrett sitzen – selbst über 70-Jährige. Dabei lagen ihre Hände auf den Knien. Sobald sich die Praktizierenden bewegten, wurden sie von den Wärterinnen bestraft.

Wenn man in dieser Position über einen langen Zeitraum sitzt, bekommt man Rötungen und Schwellungen im Gesäßbereich. Es bilden sich Blasen, die eitern und bluten. Auch Infektionen im Beckenbereich werden begünstigt. Die Haut reißt auf und kann nicht heilen. Bluthochdruck, starke Schwellungen an Füßen und Beinen sowie Organverletzungen sind die Folge. Absonderungen von Ausscheidungen und Eiter im Intimbereich kamen ebenfalls vor.

Einmal warfen die Angehörigen einer Praktizierenden dem ehemaligen Gefängnisdirektor Yang Mingshan vor, dass man diese gezwungen habe, den ganzen Tag auf einem kleinen Hocker zu sitzen. Yang entgegnete, dass er nur die Anweisungen des Büro 610 befolge. Als Gefängnisdirektor habe er das Recht, Regeln festzulegen. Alle Menschen, die verurteilt und ins Gefängnis eingewiesen wurden, seien schuldig und müssten die Gefängnisregeln befolgen, sagte er.

Ein derartiger winziger Hocker wird genutzt, um Falun-Dafa-Praktizierende zu foltern. Foto: minghui.org
Ein derartiger winziger Hocker wird genutzt, um Falun-Dafa-Praktizierende zu foltern. Foto: minghui.org

Einige Angehörige von Praktizierenden zeigten das Gefängnis wegen Folter an. Der Direktor erklärte: „Sie behaupteten, dass das Sitzen auf dem kleinen Hocker eine körperliche Folter ist? Wie definieren Sie das? Haben Sie irgendwelche Beweise? Ich meine, das ist eine Form des Lernens. Haben Sie irgendwelche Beweise für körperliche Züchtigung?“

76-Jährige stirbt an Bluthochdruck und Lungenversagen nach Hocker-Folter

Frau Ni Meizhen war eine Rentnerin aus Kunming. Sie wurde 2005 zu vier Jahren und 2009 zu weiteren fünf Jahren Haft verurteilt. Weil sie ihren Glauben nicht aufgeben wollte, musste sie jedes Mal im Gefängnis auf einem kleinen Hocker sitzen. Beide Male bekam sie Bluthochdruck und ein Lungenödem; ihr Zustand war lebensbedrohlich. Um sich der Verantwortung zu entziehen, ließ die Gefängnisleitung Frau Ni zur medizinischen Behandlung frei. Als sie das zweite Mal nach Hause kam, erholte sie sich nicht. Sie starb kurz nach der Entlassung.

Trinkwasser und Toilettenbenutzung eingeschränkt

Da die Gefängnisleitung wusste, dass ein Wassermangel zu Kreislauf- und Harn-wegsbeschwerden führen kann, gab es eine Regel: Eine Praktizierende, die auf einem kleinen Hocker sitzen musste, durfte nur eine Flasche Wasser (0,5 bis ein Liter) am Tag trinken. Falls der Wärter es erlaubte, durfte sie dreimal täglich zur Toilette.

Kein sauberes Wasser und keine Hygieneprodukte während der Menstruation

Damit die Praktizierenden ihren Glauben aufgeben, verweigerten die Wärter ihnen während ihrer Periode in der Einzelhaft sauberes Wasser. Die Praktizierenden durften keine Hygieneartikel benutzen, sodass das Blut ihre Hosen durchnässte. Ohne sauberes Wasser waren Unterwäsche und Hose der Praktizierenden ständig mit Blutflecken beschmutzt und rochen unangenehm. Zudem traten verschiedene gynäkologische Beschwerden auf.

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