Nachrichten über Falun Dafa und die Verfolgung in China

Hongkong & Artikel 23 - Antisubversionsgesetz gescheitert

Über 500.000 demonstrierten in Hongkong gegen das Antisubversionsgesetz
Über 500.000 demonstrierten in Hongkong gegen das Antisubversionsgesetz

Chinas heimlicher Griff nach dem kleinen Bruder

Als Hongkong vor sechs Jahren zurück an die VR China gelangte, war festgelegt, dass es einen Sonderstatus (bezeichnet als "Sonderverwaltungszone") behält, der mit dem Schlagwort "Ein Land Zwei System" betitelt wurde. Man erachtete es als unerläßlich, dass die funktionierende und wirtschaftlich derart wichtige flächenmäßig kleine Demokratie durch eine eigene Verfassung seine Selbstständigkeit erhalten könnte und erließ daher ein "Grundgesetz", in dem grundlegende Menschen- und Bürgerrechte garantiert wurden. China akzeptierte das damals, war doch der internationale Druck vor allem durch die unabhängige Berichterstattung in Hongkong so groß, dass es sich der riesige ehemalige Nachbar politisch nicht leisten konnte, dagegen zu sein.

Im letztes Jahr wurden aber erste massive Versuch Chinas, die Integrität und Rechtsstaatlichkeit Hongkongs zu untergraben durch den chinatreuen Regierungschef Tung Chee-hwa eingeleitet. Verkleidet wurde der Versuch, in ein als unbedingt notwendig dargestelltes Ausführungsgesetz zum Artikel 23 des Hongkonger Grundgesetzes. Inhalt des Art. 23 ist prinzipiell das Verbot subversiver, staatszerstörender Tätigkeiten gegen Hongkong selbst und auch die VR China. Eigentlich kein ungewöhnlicher Selbstschutz, der in ähnlicher Form wohl in jeder Verfassung weltweit zu finden ist. Das Problem dahinter stellt auch nicht der Artikel 23 selbst, sondern das in seinem Anwendungsbereich zu erlassende Ausführungsgesetz dar, also die Vorschrift, die regelt, was als staatszerstörend zu gelten hat und vor allem die mögliche Mitteln des Staates dagegen.

Hier war im ersten, letzten Herbst dargelegten, Entwurf ganz klar die typische Handschrift der chinesischen Machthaber zu lesen: nämlich massive Einschränkungen der Presse-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit für die Bürger Hongkongs, quasi eine Angleichung der Menschenrechtssituation an die VR China. Auch in dem im März diesen Jahres "nachgebesserten" Entwurf blieben die in nebenstehender Kolumne aufgezählten Kernpunkte unverändert. Es handelt sich also weniger um einen wirklichen Kompromiss, sondern nur um den durchsichtigen Versuch, die internationale Gemeinschaft und die eigene Bevölkerung in trügerischen Sicherheit zu wiegen.

Internationaler Druck zeigt Wirkung in Hongkong

Die mit über 500.000 Teilnehmern größte Demonstration in Hongkong richtete sich Anfang Juli gegen den Artikel 23. Dieser Artikel ("Gesetz gegen Landesverrat, Abspaltung, Aufwiegelung und Umsturz") schränkt grundlegende Menschenrechte ein. Dieser Demonstration und dem anhaltenden internationalen Druck ist es zu verdanken, dass der von der VR China eingesetzte Regierungschef Tung die Verabschiedung des Gesetzes auf unbestimmte Zeit verschoben hat.

Es zeigt sich, dass massiver internationaler Druck (so zum Beispiel die von der EU verabschiedete Resolution gegen den Gesetztesvorwurf oder auch die zahlreichen Stellungnahmen und Proteste großer Menschenrechtsorganisationen) Wirkung zeigen.

Nach wie vor aber schwebt der Gesetzesentwurf wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der demokratiegewöhnten Bürger Hongkongs und nur das anhaltende öffentliche Interesse kann ein Herabfallen verhindern.

Wirtschaft und Menschenrechte

Hongkong gilt als Drehscheibe der Wirtschaft. Grund dafür sind seine drei Standbeine: Freier Devisenverkehr, freier Informationsfluß und ein unabhängiges und unparteiisches Rechtssystem. Diese Säulen werden durch das derzeitige "Antisubversionsgesetz" massiv bedrängt und am Ende wahrscheinlich sogar gebrochen.

Konkrete Folgen des Artikels 23

  • Verbot sogenannter "illegaler Organisationen", darunter: Falun Gong, Christen, Demokratiebewegungen oder Gewerkschaften vom Festland China nach Hongkong.
  • Der Leiter der Sicherheitsbehörde Hongkongs erhält die Befugnis, nach eigenem Ermessen eine Organisation für "illegal" zu erklären und verbieten zu können.
  • Medien und Journalisten können wegen Weitergabe von nicht offiziell veröffentlichten Informationen, z. B. über die Verfolgung von Andersdenkenden in China, belangt werden.
  • Das Verbreiten von den Staat betreffenden Informationen, die nicht offiziell veröffentlicht wurden, kann als "Verrat von Staatsgeheimnissen" eingestuft und bestraft werden.
  • Auch dritte Personen können belangt werden. (Ein Beispiel: übergibt ein Mitglied einer zur "illegalen Organisation" erklärten Gruppe einem Passanten ein Flugblatt und nimmt dieser es an, können beide zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden.)
  • Nimmt ein Hongkonger Bürger im Ausland mit Mitgliedern sogenannter "illegaler Organisationen" offiziell oder privat Kontakt auf, so droht ihm in Hongkong Verhaftung und Verurteilung.
  • Reist ein Mitglied einer zur "illegalen Organisation" erklärten Gruppe mit chinesischem Pass in Hongkong ein, droht ihm Verhaftung, mit ausländischem Pass die sofortige Abschiebung.
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