Frau Peng, 58, war pensioniert und hatte früher als Buchhalterin in dem Unternehmen für Landwirtschaftsgeräte im Landkreis Li gearbeitet.
Die Polizeibeamten verhafteten Frau Peng ohne Haftbefehl am 9. November 2010 in ihrer Wohnung. Es war ihre dritte Verhaftung seit Beginn der Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas im Jahre 1999. Man brachte Frau Peng in die Untersuchungshaftanstalt des Landkreises Li und verweigerte ihren Familieangehörigen das Besuchsrecht.
Neun Tage später, am 18. November, erhielten die Angehörigen die Nachricht ihrer illegalen Verhaftung. Zwei Tage später informierten die Polizeibeamten die Angehörigen, dass Frau Peng am Nachmittag gestorben sei. Ihre Familieangehörigen eilten in die Haftanstalt und sahen ihren Körper. An ihren Fußsohlen bemerkten sie blaue und lila Narben. Ihr Körper war noch warm, als sie sie berührten. Die Polizeibeamten sagten ihnen, dass sie an einem Herzinfarkt gestorben sei. Allerdings hatte sie nie unter irgendeiner Herzkrankheit gelitten und war bei ihrer Verhaftung bei guter Gesundheit gewesen.
Laut einem Insider wurde Frau Peng während ihrer Haft gefoltert. In der Autopsie zeigte sich, dass ihr Herz zerrissen war und sich eine große Menge an Blut in ihrer
Bauchhöhle befand. Am 26. November wurde ihr Körper auf polizeilichen Befehl hin eingeäschert.